Beratung zu Maßnahmen für eine energetische Optimierung an Gebäuden erfordern hohe Sachkunde und sorgfältiges Vorgehen.
Diese Leistung kann nur von regelmäßig geschulten, unabhängigen und sachverständigen Ingenieuren erbracht werden. Komplexe Zusammenhänge in einem Gebäude müssen heruntergebrochen und erklärt
werden um dem Kunden Entscheidungen zu ermöglichen, die seine Investition langfristig sicherstellen.
Mit Fachkenntnis und moderner Software können wir eine Simulation für die Nutzung Ihres Gebäudes durchführen. Dadurch können Sie den derzeitigen Zustand mit verschiedenen Varianten einer Sanierung
vergleichen.
Zum Abschluss der Energieberatung erhalten Sie einen Beratungsbericht mit dem Sie selbst nochmal Kosten und Nutzen einer Sanierun abwägen können.
Sollten Sie sich für die Sanierung ihrer Immobilie entscheiden, helfen wir Ihnen geeignete Fördergelder zu beantragen.
Hier ein Auszug aus dem Förderbericht:
Art und Höhe der Förderung.
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für
die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Dieser muss sie in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Beratungsempfänger weitergeben. Die Höhe des Zuschusses für
eine Vor-Ort-Beratung beträgt 400 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 500 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird
ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Er kann aber durch die Integration
thermografischer Untersuchungen zusätzlich um bis zu 100 Euro gesteigert werden. Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Sie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit
entsprechender Haushaltsmittel.
Der vollständige Text ist nachzulesen unter:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html
Ab dem 1.Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die "Ausweisplicht":
Hausbesitzter müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genantnen Energieausweis vorlegen.
Wie viel Benzin das eigene Auto verbaucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie "schluckt", können nur wenige sagen.
Der Energieausweis für Wohngebäude gibt Mieter, Käufern und Eigentümern Auskunft.
Regelung zur Dämmung oberster Geschossdecken